- unbeendeter Versuch
- Versuch m: unbeendeter Versuch m incomplete attempt
German-english law dictionary. 2013.
German-english law dictionary. 2013.
Versuch (Strafrecht) — Der Versuch bezeichnet im Strafrecht ein Deliktsstadium vor Vollendung. Definiert wird der Versuch in § 22 Strafgesetzbuch. Der Hauptfall des Versuchs ist der nicht eingetretene Erfolg der Tat: Der Täter will sein Opfer töten, verletzt es… … Deutsch Wikipedia
Versuch — Untersuchung; Erprobung; Prüfung; Test; Probe; Anstrengung; Bestreben; Bemühung; Bemühen; Bestrebung; Unternehmung; Vorsatz; … Universal-Lexikon
Der Versuch ist strafbar — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Versuch bezeichnet im Strafrecht ein Deliktsstadium vor Vollendung (§ 22 StGB) … Deutsch Wikipedia
Fehlgeschlagener Versuch — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Versuch bezeichnet im Strafrecht ein Deliktsstadium vor Vollendung (§ 22 StGB) … Deutsch Wikipedia
Rücktritt vom Versuch — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Versuch bezeichnet im Strafrecht ein Deliktsstadium vor Vollendung (§ 22 StGB) … Deutsch Wikipedia
Rücktritt (Strafrecht) — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Versuch bezeichnet im Strafrecht ein Deliktsstadium vor Vollendung (§ 22 StGB) … Deutsch Wikipedia
Rücktritt im Strafrecht — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Versuch bezeichnet im Strafrecht ein Deliktsstadium vor Vollendung (§ 22 StGB) … Deutsch Wikipedia
Rücktritt — I. Bürgerliches Recht:1. Begriff: Einseitige empfangsbedürftige ⇡ Willenserklärung, die einen gültigen Vertrag (im Gegensatz zur nur für die Zukunft wirkenden ⇡ Kündigung) rückwirkend aufhebt, wenn das Recht zum R. vertraglich oder gesetzlich… … Lexikon der Economics